• Inspectiert auch bei Roompot
  • Zertifiziert nach NEN 8025
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Ist ein Energieausweis Freizeitwohnung Plicht in den Niederlanden?

Die meisten Ferienhäuser müssen ein Energieausweis haben. Jeder, der ein Ferienhaus verkaufen oder vermieten will, braucht ein Energieausweis.

Das liegt daran, dass der Besitzer oder Verkäufer eines Ferienhauses das Energielabel zur Verfügung stellen muss:

  • Für den Kaufer, wenn das Ferienhaus neu gebaut geliefert wird.
  • Für den Käufer, wenn das Ferienhaus verkauft wird.
  • Für den Mieter oder Besucher, wenn das Ferienhaus vermietet wird.

In einigen wenigen Ausnahmefällen benötigen Sie kein Energielabel. So gilt die Energieausweis-Pflicht u. a. nicht für:

  • Ferienhäuser, die kleiner als 50 m2 sind, wie z. B. ein kleines Haus, ein Hausboot oder ein Mobilheim.
  • Freizeitwohnungen, die nicht länger als 2 Jahre in Gebrauch sind.
  • Freizeitwohnungen, die insgesamt 4 Monate im Jahr genutzt werden und deren voraussichtlicher Energieverbrauch weniger als 25 % des Verbrauchs bei Dauerbetrieb beträgt. Als Beispiel sei ein Ferienhaus genannt, das nur in der Hochsaison genutzt wird und in der übrigen Zeit des Jahres nicht in Betrieb ist.

Benötigen Sie ein Energielabel für Ihr Freizeitheim, z. B. ein Mobilheim oder ein Chalet? Rufen Sie uns an: +31315745705

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